AGB

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND GARANTIEBESTIMMUNGEN

1. Allgemein

Diese allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) sind integrierender und ergänzender Bestandteil jedes Auftrags mit wendt
wohnen + schlafen, nachstehend „wendt“. Andere Bedingungen müssen durch wendt schriftlich akzeptiert werden.

2. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in CHF rein netto, inkl. der bei Vertragsabschluss gültigen Schweizer Mehrwertsteuer. Kaufsummen sind innerhalb der
vereinbarten Frist zu zahlen. Wird diese Frist nicht gewahrt, ist ab 1. Tag nach Fälligkeit ein Verzugszins von 7 % p.a. geschuldet. Zur Verrechnung
von Forderungen ist das Einverständnis beider Parteien nötig.

3. Angebote und Urheberrecht

Angebote über Lieferungen und Leistungen sind freibleibend.
Ohne Kosten: Unsere Angebote für Handelsware anhand Ihrer Massangaben, Grundrisszeichnungen bzw. Fotos sind kostenlos.
Mit Kosten: Wird ein Ortstermin zur Angebotserstellung durch den Kunden gewünscht, wird dies verrechnet. Beratung mit Offert Stellung vor Ort:
Fr. 150.-, bei einem Auftrag von mindestens Fr. 1'500.- wird dieser Betrag angerechnet.
Bei grösseren Projekten und Gesamtgestaltungen sind vor der Realisierung mehrere Schritte nötig oder gewünscht:
Stufe 1: Besichtigung und Massnehmen vor Ort, Definition Wünsche und Budgetvorstellungen, Planung und erste Skizzen, Präsentation, sowie
entsprechender Kostenrahmen: Fr. 500.—
Stufe 2: einmalige Überarbeitung, Planerstellung, allfälliges hinzuziehen weiterer Handwerker/Betriebe und definitive Offerte dazu: Fr. 600.—
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns die Eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte
uneingeschränkt vor, sie dürfen Dritten nur nach unserer vorherigen Zustimmung zugänglich gemacht werden.
Für den Umfang von Lieferungen und Leistungen ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung massgebend.

4. Konformität und Ausführung

Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, wird entsprechend dem ausgestellten Muster oder Modell und dessen Beschreibung geliefert.
Abweichungen in Farbe, Struktur und Verarbeitung sind vorbehalten.
Lieferungen von Massarbeiten: Wird durch die Firma wendt wohnen + schlafen Aufmass genommen, übernehmen auch wir die Gewährleistung
über Funktionalität und Dimension.

5. Lieferfrist

Die zu erwartende Lieferfrist wird beim Kauf festgehalten und mit der Auftragsbestätigung fixiert. Kann die vereinbarte Lieferfrist nicht eingehalten
werden, wird der Kunde informiert und ein Ersatztermin ausgemacht.

6. Lieferung + Montage

Wird eine Lieferung an die Adresse des Käufers vereinbart, erfolgt sie grundsätzlich bis in die Wohnung, wenn die örtlichen und baulichen
Gegebenheiten dies unter normalem, zu erwartendem Aufwand zulassen. Sind zusätzliche Hilfsmittel (z.B. Fassadenlift/Bergbahn) erforderlich,
muss der Käufer vorab hierüber informieren und er trägt allfällige Mehrkosten. Wurde die Montage vereinbart, so erfolgt diese ebenfalls nur,
soweit es die baulichen Gegebenheiten unter normalem Aufwand zulassen. Leuchten und elektrische Installationen sind von der Montage
ausgeschlossen.

7. Regiearbeiten

Arbeiten, die nicht bei Vertragsabschluss schriftlich festgehalten wurden, werden nach Aufwand verrechnet.

8. Schadenersatz bei Nichtabnahme

Bei nicht von uns zu vertretender Annullierung von Aufträgen oder Abrufen ist die bereits bei uns oder unseren Zulieferern fertiggestellte oder in
Bearbeitung befindliche Ware zum Verkaufspreis zu übernehmen.
Bei Mängelrügen darf der Besteller Zahlungen nur in einem angemessenen Verhältnis zu vorhandenen Sachmängeln zurückhalten, ferner nur
dann, wenn über die Berechtigung der Mängelrüge kein Zweifel bestehen kann. Erfolgt die Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die uns
entstehenden Aufwendungen vom Besteller ersetzt zu verlangen.

9. Beanstandungen

Beanstandungen sind innerhalb von 8 Werktagen nach Erhalt der Ware geltend zu machen. Später, während der Garantiedauer zum Vorschein
kommende Mängel sind sofort nach deren Feststellung zu melden.

10. Garantie

Die Artikel des Kaufvertrages werden in der Regel mit einer Garantieangabe versehen. Fehlt eine solche, so besteht eine Garantie von 1 Monat. Es
wird Garantie geleistet für allfällige Mängel der Konstruktion und des Materials. Von der Garantie ausgenommen sind Schäden, die durch
Abnützung, Alterung und unsachgemässe Behandlung entstanden sind. Die Garantie erlischt, wenn Waren trotz erkennbarer Mängel vom Käufer
weiterverarbeitet oder geändert werden.
Mängel werden von der Firma wendt wohnen + schlafen wülflingen im Rahmen der Garantie kostenlos behoben, wenn sie es nicht vorzieht, Ersatz
durch mängelfreie Ware zu leisten. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

11. Haftung

Wir haften für keine Schäden, die wir nicht selbst hätten beeinflussen können. Für Schäden, die sich aus dem Kauf, deren Versand und der
Benutzung der Produkte ergeben und die wir hätten abwenden können, haften wir maximal für den Kaufbetrag des Produkts. Die maximale
Schadensumme ist in jedem Fall auf 10'000 CHF begrenzt.

12. Eigentumsübergang

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum der Firma wendt wohnen + schlafen wülflingen. Diese ist berechtigt, auf
Kosten des Käufers die Eintragung im Register der Eigentumsvorbehalte zu veranlassen, sofern sie ihre Forderung als gefährdet erachtet.

13. Gerichtsstand

Beide Parteien verpflichten sich im Schaden- oder Reklamationsfall in erster Instanz den direkten Kontakt zu suchen oder vor Anrufung eines
Gerichts alle anderen Schlichtungsmöglichkeiten auszuschöpfen.
Es gilt schweizerisches Recht, Gerichtstand ist Winterthur.

Version Januar 2019

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